Umgang mit Interessenkonflikten
Sicher navigieren, wenn Interessen kollidieren
Sicher navigieren, wenn Interessen kollidieren
Für Pax ist es ein zentrales Anliegen, fair und transparent mit ihren Versicherungsnehmenden und Geschäftspartnern umzugehen. Um dies zu gewährleisten, bestehen umfassende interne Vorgaben und Kontrollen, um potenzielle Interessenkonflikte zu erkennen und angemessen zu handhaben. Dadurch soll vermieden werden, dass allfällige Interessenkonflikte entstehen und die berechtigten Interessen von Versicherungsnehmenden sowie Geschäftspartnern beeinträchtigt werden.
Diese Erklärung beschreibt, wie Pax mit Interessenkonflikten umgeht. Zudem dient sie der Erfüllung der Anforderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere von Art. 14a ff. VAG, sowie der Aufsichtsverordnung (AVO), insbesondere von Art. 14b ff. AVO. Gemäss diesen Bestimmungen sind Interessenkonflikte zu vermeiden bzw. den Versicherungsnehmenden offenzulegen, wenn sie nicht verhindert werden können.
Zudem dient diese Erklärung der Information über die bzw. der Offenlegung von im Zusammenhang mit qualifizierten Lebensversicherungen von Pax angenommenen Entschädigungen Dritter (Art. 39h Abs. 2 VAG bzw. Art. 129c AVO).
Ein Interessenkonflikt entsteht, wenn die Entscheidungsfindung durch persönliche Interessen wie familiäre Beziehungen, Freundschaften, wirtschaftliche Verbindungen oder andere Faktoren beeinträchtigt wird.
Namentlich liegt gemäss Art. 14a VAG ein Interessenkonflikt vor,
Interessenkonflikte können in verschiedenen Situationen entstehen, insbesondere:
Die Verantwortung für das Erkennen, das Vermeiden und den Umgang mit Interessenkonflikten liegt in erster Linie bei den Geschäftseinheiten. Mögliche Interessenkonflikte sowie die getroffenen Massnahmen müssen intern an Legal & Compliance gemeldet werden. Legal & Compliance kann verbindliche Anweisungen zum Umgang mit Interessenkonflikten erteilen.
Massnahmen zum Umgang mit und Vermeidung von Interessenkonflikten sind insbesondere:
Nebst den genannten Beispielen verfügt Pax über organisatorische Regelungen und Systeme, Kontrollen, Richtlinien, Verfahren und Grundsätze, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Einhaltung dieser Regeln wird regelmässig überprüft.
Die Anlage von Vermögenswerten erfolgt durch die Gruppengesellschaft Pax Asset Management AG. Diese ist eine von der FINMA beaufsichtigte Vermögensverwalterin sowie Verwalterin von Kollektivvermögen. Um Transparenz zu wahren und Interessenkonflikte zu vermeiden, bestehen Richtlinien und Prozesse gemäss den für die Pax Asset Management AG geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Dies sind insbesondere das Finanzdienstleistungsgesetz und die dazugehörige Verordnung (FIDLEG, FIDLEV), das Finanzinstitutsgesetz und die dazugehörige Verordnung (FINIG, FINIV) sowie das Kollektivanlagegesetz und die dazugehörige Verordnung (KAG, KKV). Weitere relevante Grundlagen sind auch Rundschreiben der FINMA und Verhaltensregeln von Branchenorganisationen.
Kann trotz organisatorischer Vorkehrungen eine Benachteiligung der Versicherungsnehmenden nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand vermieden werden, so ist dies in angemessener Weise offenzulegen.
Pax kann im Zusammenhang mit qualifizierten Lebensversicherungen von Fondsanbietern oder anderen Dritten Entschädigungen erhalten, die von ihrer Natur her den Versicherungsnehmenden nicht weitergeben werden, namentlich nicht monetäre Entschädigungen (wie z.B. zur Verfügung gestellte Markt- und Finanzanalysen oder Zugänge zu entsprechenden Plattformen).