Achten Sie nebst den Kosten auf diese Punkte:
Umwandlungssatz im überobligatorischen Teil
Der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil der BVG-Versicherung beträgt 6.8 Prozent (Stand 2023). Im überobligatorischen Teil dürfen die Pensionskassen diesen Satz selbst bestimmen. Darum ist er oft deutlich tiefer. Viele Vorsorgeeinrichtungen haben einen Umwandlungssatz über das gesamte vorhandene Altersguthaben bei 5 Prozent oder noch tiefer.
Zinsen
Im obligatorischen Teil der BVG-Lösung beträgt der gesetzliche Mindestzinssatz 1 Prozent (Stand 2023). Im überobligatorischen Teil haben viele Anbieter deutlich tiefere Sätze. Viele Vorsorgeeinrichtungen wenden nur einen Zinssatz für die Verzinsung des gesamten Altersguthabens an.
Deckungsgrad
Der Deckungsgrad der Pensionskasse zeigt, ob eine Vorsorgeeinrichtung ihren langfristigen Verpflichtungen nachkommen kann. Er sollte bei mindestens 100 Prozent liegen.
Verhältnis von Rentnern zu Aktiven
Eine Vorsorgeeinrichtung mit vielen Rentnerinnen und Rentnern, aber wenigen Beitragszahlenden hat ein grösseres Risiko als eine junge Pensionskasse mit vielen Erwerbstätigen. Wie gut die Vorsorgeeinrichtung aufgestellt ist, lässt sich aber nicht pauschal sagen und hängt von ihren Vorkehrungen ab.
Anlagestrategie
Die Anlagestrategie der Pensionskasse sollte zu Ihrem persönlichen Bedürfnis nach Sicherheit passen.
Kompetenz
Nur gut ausgebildete BVG-Expertinnen und -Experten können Ihnen auf Fragen fundierte Antworten liefern.