Genossenschafter der PAX Holding wird jede natürliche oder juristische Person, welche mit der PAX, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Mitglieder sind auch alle Unternehmen und Organisationen, die einen Anschlussvertrag mit einer Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung der PAX unterzeichnet haben.
Die Mitgliedschaft beginnt mit Vertragsabschluss und erlischt mit dessen Auflösung. Ein wesentliches Recht der Genossenschafter ist die Wahl des obersten Gesellschaftsorganes, der Delegiertenversammlung. Deren Wahl erfolgt in Wahlkreisen. Als Wahlkreis gilt jeder Kanton und Halbkanton sowie das Fürstentum Liechtenstein.
Die Anzahl der Delegierten eines Wahlkreises bestimmt sich nach der Zahl der im Wahlkreis domizilierten Genossenschafter. Die Genossenschafter üben ihr Recht auf dem Weg der schriftlichen Stimmabgabe aus. Unabhängig von Anzahl und Höhe der Versicherungsverträge hat jedes Mitglied nur eine Stimme.
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